Icon Dienstleistung Umweltbeauftragte

Umweltbeauftragte

Der Umweltbeauftragte spielt eine zentrale Rolle im betrieblichen Umweltschutz und sorgt dafür, dass alle diese Anforderungen erfüllt werden. Wir kümmern uns als externe Betriebsbeauftragte um alle Aufgaben des betrieblichen Umweltschutzes wie Abfall, Immissionsschutz- und Störfall, Gewässerschutz, Störfall, Bodenschutz sowie Gefahrgut.

Experte für den betrieblichen Umweltschutz

Umweltbeauftragte Ziele

Die Ziele

Der Umweltbeauftragte spielt eine zentrale Rolle im betrieblichen Umweltschutz. Er übernimmt im Rahmen des Vorsorgeprinzips in einem Unternehmen die wichtige Funktion der betrieblichen Selbstüberwachung und kümmert sich um alle Aufgaben des betrieblichen Umweltschutzes wie Immissionsschutz, Gewässerschutz, Abfall, Gefahrstoffe und Brandschutz.

Der Umweltbeauftragte überwacht die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen innerhalb des Unternehmens oder in einer Industrieanlage, beispielsweise im Umweltrecht und in Genehmigungsverfahren, und ergänzt dadurch die behördliche Fremdüberwachung. Kurzum: Der Umweltbeauftragte hat dafür zu sorgen, dass alle Anforderungen im betrieblichen Umweltschutz erfüllt werden.

Das ist auch im Hinblick auf die weitere Entwicklung in Klimaschutz und Nachhaltigkeit wichtig und zeigt Kunden, Partnern und anderen Bezugsgruppen, dass Unternehmen ihre Verpflichtungen gegenüber der Umwelt ernstnehmen und sich proaktiv damit befassen – und das eben weit über gesetzliche Vorgaben hinaus. Der Umweltbeauftragte steht dafür, Gefahren für Mensch oder Umwelt zu vermeiden und zu beseitigen. Damit leistet er einen wesentlichen Wertschöpfungsbeitrag im Sinne der Nachhaltigkeit.

Umweltbeauftragte gewährleisten Einhal­tung vorgegebener Normen & Bestimmungen

Die Aufgabe

Umweltbeauftragte werden von der Geschäftsführung oder dem Anlagenbetreiber bestellt. Zu ihren Aufgaben zählen die Kontrolle der Einhaltung vorgegebener Normen und Bestimmungen im regulären und außergewöhnlichen Geschäfts- und Anlagenbetrieb, Dokumentation, Beratung des Betreibers, Entwicklung und Einführung von Verbesserungen, Überwachung und Kontrolle von Betriebsstätten, Information und Aufklärung von Betriebsangehörigen, Meldung von Mängeln und die regelmäßige Berichterstattung. Betriebsbeauftragte sind als sogenannte Stabstelle in der Organisationsstruktur eines Unternehmens verankert. Sie gehören zum „unternehmerischen Gewissen“ und sollten unabhängig von wirtschaftlichen Interessen agieren können.

Die Leistung

Voraussetzung für die Erfüllung seiner Aufgaben ist spezifisches Fachwissen und die nachweisliche Qualifikation des Betriebsbeauftragten für sein Aufgabengebiet. Die Notwendigkeit, einen Umweltbeauftragten zu bestellen, und dessen Aufgaben, Rechte und Pflichten ergeben sich entweder aus einem Gesetz, einer Verordnung oder (im Einzelfall) einer behördlichen Anordnung. Meist sind Art und Umfang der betriebenen Anlagen dafür ausschlaggebend, welche und gegebenenfalls wie viele Umweltbeauftragte ein Unternehmer zu bestellen hat. Betriebsbeauftragte können sowohl intern als auch extern bestellt werden. Es ist also nicht zwingend erforderlich, einen Mitarbeiter des Unternehmens für diese Position auszubilden und vorzuhalten.

Umweltbeauftragte Normen & Bestimmungen

Wir übernehmen die Stellung sämtlicher Betriebsbeauftragten

Umweltbeauftragte Tätigkeiten

Die Tätigkeiten

Als Spezialunternehmen für Umweltschutz decken wir über das Kompetenzteam „Umweltbeauftragte“ die Stellung sämtlicher Betriebsbeauftragten ab. Dazu gehören Betriebsbeauftragte/r für Abfall, Immissionsschutz, Gefahrgut und Gewässerschutz, Abfallbeauftragte/r, Störfallbeauftragte/r, Immissionsschutzbeauftragte/r und Gewässerschutzbeauftragte/r. Diese Tätigkeiten des/der Beauftragten ergeben sich aus zahlreichen gesetzlichen Vorschriften wie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Bestellung eines oder mehrerer Immissionsschutzbeauftragter ist sogar gesetzlich in § 53 BImSchG vorgeschrieben.

Der Ablauf

Auf diese Weise unterstützen und beraten wir Unternehmen in allen umweltrechtlichen Belangen und unterstützen bei der Erfüllung von Rechtsnormen und Genehmigungsanforderungen, dem Berichtswesen sowie dem Umgang mit Behörden und Lieferanten. Ebenso unterstützen wir die Unternehmen bereits im Planungsstadium zu neuen Vorhaben, indem wir das Genehmigungsverfahren zum Beispiel nach dem BImSchG begleiten und rechtliche Anforderungen aufzeigen, erklären und entsprechende Anträge formulieren und mit den Behördenvertretern abstimmen. Damit stellen wir den rechtskonformen Betrieb im Sinne der vielfältigen gesetzlichen Anforderungen sicher.

Externe Umweltbeauftragte als Entlastung für Unternehmen

Expertise

Dabei erfüllen wir selbstverständlich sämtliche vom Gesetzgeber geforderten Eigenschaften. Betriebliche Umweltbeauftragte müssen für ihre Funktion die entsprechende Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Zuverlässigkeit bedeutet, dass der Beauftragte aufgrund seiner Persönlichkeit, seines Verhaltens und seiner Fähigkeiten die entsprechenden Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann. Unsere Expert:innen aus dem Fachbereich Umweltbeauftragte verfügen über weitreichende praktische und theoretische Kompetenzen, die sie zur Übernahme dieser verantwortungsvollen Position qualifizieren.

Die Vorteile

Unsere Dienstleistungen im Bereich der Umweltbeauftragten reichen dabei von projektorientierter Arbeit an Vorhaben bis zur kontinuierlichen Begleitung im Rahmen der Bestellpflicht für Betriebsbeauftragte. Zielgruppe unseres Dienstleistungsangebots sind Unternehmen, die sich umfangreicher Expertise bedarfsgerecht bedienen möchten, ohne dabei auf eigene Ressourcen zurückgreifen zu wollen oder können. Damit werden die Unternehmen entlastet, was besonders für kleine und mittlere Unternehmen eine attraktive Alternative zu eigenem Personal darstellt.

Umweltbeauftragte Extern

Leistungen Umweltbeauftragte

Icon Dienstleistung Umweltbeauftragte weiss

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Umweltbeauftragte

Was macht der Umweltbeauftragte?

Der Umweltbeauftragter übernimmt in Organisationen alle operativen und beratenden Aufgaben, die die Einführung, Aufrechterhaltung und Funktion des betrieblichen Umweltschutzes gewährleisten. Daher ist er für alle technischen und organisatorischen Aufgaben im Unternehmen im Bereich Umweltschutz verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass alle Anforderungen im betrieblichen Umweltschutz erfüllt werden.

Welche Aufgaben hat der Umweltbeauftragte genau?

Der Umweltbeauftragte übernimmt im Rahmen des Vorsorgeprinzips in einer Organisation die wichtige Funktion der betrieblichen Selbstüberwachung und kümmert sich um alle Aufgaben des betrieblichen Umweltschutzes wie Immissionsschutz, Gewässerschutz, Abfall, Gefahrstoffe und Brandschutz. Der Umweltbeauftragte hat dafür zu sorgen, dass alle Anforderungen im betrieblichen Umweltschutz erfüllt werden.

Wie sind die gesetzlichen Vorschriften?

Die Notwendigkeit, einen Umweltbeauftragten zu bestellen, und dessen Aufgaben, Rechte und Pflichten ergeben sich entweder aus einem Gesetz, einer Verordnung oder einer behördlichen Anordnung im Einzelfall. Zu den einschlägigen Vorschriften zählen das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz.

Welche Rolle spielt der Umweltbeauftragte in einer Organisation?

Umweltbeauftragte werden von der Geschäftsführung bestellt. Sind sind als Betriebsbeauftragte und Stabstelle in der Organisationsstruktur eines Unternehmens verankert. Umweltbeauftragte gehören zum „unternehmerischen Gewissen“ und sollten unabhängig von wirtschaftlichen Interessen agieren können. Sie berichten direkt an die Geschäftsführung.

Welche Betriebsbeauftragten im Umweltschutz gibt es?

Der betriebliche Umweltschutz ist weit gefasst. Zu den wichtigen Positionen im betrieblichen Umweltschutz gehören Betriebsbeauftragte für Abfall, Immissionsschutz, Gefahrgut und Gewässerschutz, Abfallbeauftragte, Störfallbeauftragte, Immissionsschutzbeauftragte und Gewässerschutzbeauftragte. Betriebsbeauftragte können intern und extern bestellt werden.

Was muss ein Umweltbeauftragter können?

Betriebliche Umweltbeauftragte müssen für ihre Funktion die entsprechende Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen, um die entsprechenden Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen. Expert:innen aus dem Fachbereich Umweltbeauftragte verfügen über weitreichende praktische und theoretische Kompetenzen, die sie zur Übernahme dieser verantwortungsvollen Position qualifizieren.

Möchten Sie mehr erfahren?

Wir möchten Sie gerne kennenlernen! Sagen oder schreiben Sie uns hallo! Fragen Sie uns alles! Wir geben Ihnen gerne mehr Informationen zu unseren Leistungen!